Anlagenprüfungen nach AwSV (Aufzüge)

Für Betreiber von hydraulischen Aufzugsanlagen mit Schutzrohr/Auffangrohr im Erdreich gelten seit 1. August 2017 neue technische und organisatorische Anforderungen. Unterirdische Anlagen sind unabhängig von der Menge des wassergefährdenden Stoffes prüfpflichtig.

Weiterhin hat der Betreiber hat die Dichtheit der Anlage und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren.

Sachverständige/ Prüforganisationen bzw. auch das zuständige Umweltamt/Landratsamt können dem Betreiber einer hydraulischen Aufzugsanlage eine sogenannte ‚Dichtheitsprüfung‘ vorschreiben. Diese muss in der Regel alle 5 Jahre wiederholt werden. Dafür kommen im Absprache mit den zuständigen Ämtern 3 Methoden zur Anwendung:

  • Dichtheitsprüfung / Niveaustandsmessung mittels Wasser

Das Verfahren ist angelehnt an die DIN EN 1610.  Zur Prüfungsdurchführung wird das Erdschutzrohr mit einer Flüssigkeit beaufschlagt und dann mit modernster Messtechnik auf Dichtheit geprüft. Nach erfolgter Messung wird die Flüssigkeit aus dem Schutzrohr entfernt und die Anlage kann wieder in Betrieb genommen werden. Zwischen Hydraulikzylinder und Schutzrohr muss dafür ein Spaltmaß vorhanden sein. Voraussetzungen für eine Wasserstandsprüfung:

    • bis 12m Schutzrohrtiefe mindestens 60mm Spaltmaß
    • ab 12m Schutzrohrtiefe mindestens 100mm Spaltmaß
    • Zugänglichkeit zum vorhandenen Schutzrohr und Einsehbarkeit
    • Wasser-Entnahmestelle für das Befüllen vom Schutzrohr in der näheren Umgebung (25m)
  • Unterdruckmessung / Ringraumabdichtung

Für das Prüfverfahren muss eine Ringraumabdichtung durch eine Fachfirme montiert werden, die den Raum zwischen Hubzylinder und Erdschutzrohr verschließt und eine Unterdruckmessung ermöglicht. Bei wiederkehrenden Überprüfungen bin ich in der Lage durch Anlegen eines Unterdrucks die Dichtigkeit des Schutzrohres zu überprüfen. Die Aufzeichnung des Unterdruck findet 30 min statt und wird mittels Profimessgerät und Datenlogger ALMEMO 2590A aufgezeichnet.

  • Kamerabefahrung

Bei speziellen Anforderungen (keine Zugänglichkeit/ Einsehbarkeit des Schutzrohres) kann in Absprache mit dem Amt eine Beurteilung des Zustands mittels Kamerabefahrung durchgeführt werden.

 

Vorteile: Für alle Verfahren gilt, dass ich die Dichtigkeitsprüfung des Schutzrohres nur inkl. wiederkehrender Prüfung bzw. Nachprüfung nach AwSV durchführe. Die Anwesenheit eines Aufzugsmonteurs ist in der Regel nicht notwendig. Die Prüfung ist dadurch kostengünstig und beinhaltet alle Leistungen inkl. Entsorgung.